Vereinsbeiträge

  1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Mitgliedsbeiträgen, Sonderbeiträgen, Aufnahmegebühren, Umlagen und Dienstleistungen an bzw. für den Verein. Sie ist nicht Bestandteil der Vereinssatzung, aber Bestandteil der Beitrittserklärung.
  2. Der von der Mitgliederversammlung gemäß §4 der Vereinssatzung festgelegte Mitgliedsbeitrag wird vierteljährlich Januar, 01. April, 01. Juli und 01. Oktober) im SEPA-Basislastschriftverfahren eingezogen. Sofern Mitglieder nach diesen Abbuchungsstichtagen eintreten, wird der fällige Beitrag per Lastschrift eingezogen.
  3. Mitglieder, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, müssen den Jahres-Mitgliedsbeitrag zzgl. einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,- EUR bis spätestens 01. Februar eines jeden Jahres auf das Bankkonto des Vereins überweisen. Eine Erstattung des gezahlten Jahresbeitrags bei einer Abmeldung ist ausgeschlossen!
  4. Bei Vereinseintritt ist ab dem Eintrittsmonat der Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
  5. Die Mitgliedsdauer beträgt mindestens 6 Monate.
  6. Eine Abmeldung ist jeweils zum Quartalsende wirksam. Sie muss 4 Wochen vor Quartalsende beim geschäftsführenden Vorstand (1. oder 2. Vorsitzender) schriftlich eingegangen sein. Der Mitgliedsbeitrag für das laufende Quartal ist voll zu entrichten. Mit dem Wirksamwerden der Abmeldung erlischt jeglicher Anspruch auf Teilnahme.
  7. Übungsleiter, Trainer und Betreuer dürfen keine Abmeldungen entgegennehmen.
  8. Die Zahlungsverpflichtung erlischt nicht durch Fernbleiben von Übungs- / Trainingsstunden.
  9. Zusatzbeiträge und Aufnahmegebühren werden zurzeit nicht erhoben.
  10. Die zu erhebenden Mitgliedsbeiträge werden von der Mitgliederversammlung festgelegt.
  11. Es gelten folgende Mitgliedsbeiträge:
Mitgliedsbeiträge TuS Union Vilsendorf e.V.:
Beitragsmodell
Beitrag
normaler Mitgliedsbeitrag  9,00 €
ermäßigter Mitgliedsbeitrag  6,00 €
Passive Mitglieder  5,00 €
Familie 1 (0 Erwachsene + 3 Kinder) 15,00 €
Familie 2 (1 Erwachsener + 2 Kinder) 15,00 €
Familie 3 (2 Erwachsene + 1 Kind) 20,00 €
Für die Familie 1 – 3 gilt für jedes weitere Kind +5,00 €

Der normale Mitgliedsbeitrag gilt für alle Mitglieder nach Vollendung des 18. Lebensjahres.
Kinder sind bis zu ihrem vollendeten 5. Lebensjahr beitragsfrei (0 –4 Jahre)!

Der ermäßigte Mitgliedsbeitrag gilt für alle Mitglieder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Mitglieder die sich noch in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden, die studieren oder einen sozialen Freiwilligendienst (z.B. FSJ, BFD, FÖJ) oder den freiwilligen Wehrdienst leisten können bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres einen Antrag auf den ermäßigten Mitgliedsbeitrag stellen. Die Zuordnung zum ermäßigten Mitgliedsbeitrag ist für die jeweilige Dauer, jedoch nicht länger als für ein Kalenderjahr möglich. Erfolgt hierüber kein Nachweis wird der normale Mitgliedsbeitrag erhoben. Bei einer bestehenden Einzugsermächtigung erfolgt der Einzug vom Konto des bisherigen Beitragszahlers. Der entsprechende Antrag mit den erforderlichen Bescheinigungen ist vor der Fälligkeit der Beiträge fällig.

Der Familienbeitrag (1-3) wird für mindesten 3 angemeldet Familienmitglieder (Eltern, Kinder, Geschwister) gewährt und gilt für Mitglieder die gemeinsam in einem Haushalt leben. Mitglieder können bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres im Familienbeitrag verbleiben. Vorausgesetzt sie leben weiterhin im selben Haushalt und befinden sich noch in einer Schul- oder Berufsausbildung, studieren oder leisten einen sozialen Freiwilligendienst (z.B. FSJ, BFD, FÖJ) oder den freiwilligen Wehrdienst. Erfolgt hierüber kein Nachweis wird mit Vollendung des 18. Lebensjahres der normale Mitgliedsbeitrag erhoben. Bei einer bestehenden Einzugsermächtigung erfolgt der Einzug vom Konto des bisherigen Beitragszahlers. Die Zuordnung zum Familienbeitrag ist für die jeweilige Dauer, jedoch nicht länger als für ein Kalenderjahr möglich. Erfolgt hierüber kein Nachweis wird der normale Mitgliedsbeitrag erhoben. Der entsprechende Antrag mit den erforderlichen Bescheinigungen ist vor der Fälligkeit der Beiträge fällig.

Der Vorstand kann in Einzelfällen Beitragsminderungen oder den Erlass von Beiträgen beschließen.

Änderungen der Bankverbindung sind dem geschäftsführenden Vorstand unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Änderungen der Anschrift sind dem geschäftsführenden Vorstand unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Diese Beitragsordnung tritt durch Beschluss der JHV vom 19. Mai 2017 ab dem 01.07.2017 in Kraft!

Bildungs- und Teilhabepaket der Stadt Bielefeld

Seit dem 1. April 2011 gibt es das Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche in Bielefeld.

Der TuS Union Vilsendorf e.V. 1928 unterstützt Sie bei der Antragstellung für Leistungen bei Teilnahme an Aktivtäten der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft, wie z.B. für Sportvereinsbeiträge.

Dafür finden Sie hier zum Download die entsprechenden Formulare.
Weiter Information finden Sie unter http://www.bielefeld.de/de/biju/but/